AGB
Allgemeine Reisebedingungen der AGE International GmbH
(nachfolgend AGE) für Gruppenreisen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde AGE den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch AGE zustande. Die Annahme, die keiner bestimmten Form bedarf, bestätigt AGE durch Übersendung der Rechnung/Bestätigung an das vermittelnde Reisebüro oder den Kunden.
1.2. Weicht der Inhalt der Rechnung/Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot, an das AGE für die Dauer von 10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist das Angebot annimmt.
1.3. Liegen die Reisebedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersendet
AGE sie mit der Rechnung/Bestätigung. Widerspricht der Kunde den Reisebedingungen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.
2. Bezahlung
2.1. Die auf der Rechnung/Bestätigung ausgewiesene Anzahlung in entsprechender Höhe des Gesamtreisepreises ist innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung zu überweisen. Die Restzahlung ist entsprechend den auf der Anmeldebestätigung aufgeführten Bedingungen ohne nochmalige Aufforderung zu leisten, im Falle kurzfristiger Buchungen bei Aushändigung der Reiseunterlagen. In der Regel werden die Reiseunterlagen nach der vollständigen Bezahlung 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt per Post zugesandt.
Im Falle einer Hinterlegung von Reiseunterlagen am Abflughafen oder an einem anderen vereinbarten Ort, besteht ohne Nachweis über die erfolgte Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen. Ein Hinterlegung kann mit zusätzlichen Bearbeitungsgebühren verbunden sein, die entsprechend bei Absprache der Hinterlegung mündlich oder schriftlich angegeben werden.
2.2. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt entsprechend den Angaben auf der Rechnung/Bestätigung entweder an den Vermittler/Organisator der entsprechenden Gruppenreise oder unmittelbar an AGE unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnungs-/Buchungsnummer. Zahlungen an Körperschaften, die lediglich als Vermittler des Reisevertrages auftreten, gelten nur dann als Zahlungen an AGE, wenn diese Körperschaft gegenüber AGE über entsprechende Vereinbarung zur Regelung des Zahlungsverkehrs mit AGE verfügt.
2.3. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies AGE zur Kündigung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es liegt zu diesem Zeitpunkt kein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
3. Leistungen
3.1. Der Umfang der reisevertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Leistungs-beschreibungen in dem zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Prospekt bzw.aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Sonderausschreibung und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Rechnung/Bestätigung.
3.2. Die im Prospekt/der Sonderausschreibung enthaltenen Angaben sind für AGE bindend. AGE behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch AGE.
3.4. Ohne ausdrücklichen Hinweis kann nicht von behindertengerechter Ausstattung der Hotels ausgegangen werden. Behindertengerechte Zimmer nur auf Anfrage und schriftliche Bestätigung seitens AGE. Ebenso unterliegt die Berücksichtigung von speziellen Zimmer-, Ausstattungs- und Bettenwünschen ausschließlich der Verfügungs- und Bereitstellungsmacht der Hotels und AGE kann hierfür keine Haftung tragen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2. AGE behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Flughafengebühren und Fremdwährungsschwankungen mit Einfluss auf die angebotene Reise, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Über eine nachträgliche Änderung des Reisepreises oder die Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird AGE den Reisegast unverzüglich in Kenntnis setzen. In jedem Fall ist eine Preiserhöhung nur bis zum 21.Tag vor Reiseantritt möglich. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch AGE über die Preiserhöhung bzw. die Änderung der Reiseleistung AGE gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AGE. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann AGE Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Höhe des Ersatzes richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die AGE im Falle des Rücktritts von der Reise fordern muß, in Prozent vom Reisepreis*:
a) ab Anmeldung eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,--
b) bis 45. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises aber mindestens Euro 50,--
c) ab 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
d) ab 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
e) ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
f) ab 14. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises
*Die Rücktrittskosten (Stornokosten) beinhalten nicht die Kosten für eventuell abgeschlossene Reiseversicherungen.
Für Sonderausschreibungen gelten allenfalls abweichende Rücktrittsgebühren, auf die dann in
dem entsprechenden Prospekt bzw. der entsprechenden Broschüre gesondert hingewiesen
wird.
6. Ersetzung des Reisenden/Umbuchungen
6.1. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. AGE kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6.2. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so ist AGE berechtigt, eine Mehrkostenpauschale in Höhe von EUR 25,00 zu verlangen zusätzlich zu allenfalls entstehenden Mehrkosten durch Ticketänderungen der Fluggesellschaft usw.. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
6.3. Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise bis zum 31. Tag vor
Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Urlaubsortes, der Unterkunft,
der Beförderung oder Namensänderungen vorgenommen, kann AGE eine Umbuchungs-/Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 pro Teilnehmer erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5. unter gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
7. Reise-Versicherungen
Eine Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. AGE empfiehlt eine solche Versicherung in Form des Basis- oder Komplettschutzes, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist unverzüglich die Versicherungsgesellschaft zu kontaktieren. AGE ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.
Entsprechend einem Angebot mit Ausschreibung einer Gruppenreise bietet AGE eventuelle eine Reiserücktrittsversicherung an. Diese unterliegt den bei Ausschreibung beschriebenen Bedingungen und sind auf jeden Fall eine vertragliche Bindung zwischen dem Kunden und dem angegebenen Versicherungsträger direkt. AGE tritt in solchen Fällen nur als Vermittler auf.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich AGE bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt und Kündigung durch AGE
In folgenden Fällen kann AGE vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
9.1. Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch AGE nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle behält AGE den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und derjenigen Vorteile anrechnen lassen, der aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wird, einschließlich der von den Leistungsträgern erbrachten Beträge.
9.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn AGE in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Sonderausschreibung) ausdrücklich auf die für die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl hingewiesen hat. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
9.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für AGE deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die AGE im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht durch AGE besteht jedoch nur, wenn AGE die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat, die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Kunden ein mögliches Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot seitens AGE keinen Gebrauch macht.
10. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl AGE als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann AGE für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist AGE verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördem. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
11. Gewährleistung
11.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, beispielsweise durch die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung. AGE kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
11.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende
eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, sofern der Reisende es schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.
11.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet AGE innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, von AGE verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet AGE den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese
Leistungen für ihn von Interesse waren.
11.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den AGE nicht zu vertreten hat.
12. Haftung
AGE haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:
a) Die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den AGE eigenen Prospekten angegebenen
Reiseleistungen, sofern AGE nicht vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
d) Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
13. Beschränkung der Haftung
13.1. Die vertragliche Haftung von AGE für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit AGE für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.2. Ein Schadensersatzanspruch gegen AGE ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen,
als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
13.3. AGE haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausflüge usw.).
13.4. AGE haftet nicht für Angaben in Hotel-, Orts-, Flug- oder Schiffsprospekten, weil AGE auf deren Erstellung und Inhalt keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen kann.
14. Mitwirkungspflicht des Reisenden
14.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
14.2. Sofern das Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird, hat der Reisende eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft zu erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung etwaiger Ansprüche. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld in aufgegebenen Gepäck übernimmt AGE keine Haftung.
15. Ausschlussfrist/Verjährung
15.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung muss der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende - möglichst schriftlich - AGE gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
15.2. Reisebüros/Vermittler sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.
15.3. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren ein Jahr nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise. Bei schwebenden Verhandlungen über Ansprüche
oder die den Anspruch begründenden Umstände ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder AGE die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
16. Abtretungsverbot
Eine Abtretung der Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem
Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen.
17. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
AGE informiert die Reisenden über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Der Reisende ist jedoch für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens AGE bedingt sind. Die Informationen gelten für Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes oder Personalausweises sind.
Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes müssen oft andere Bestimmungen beachten. Für sie gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
18. Information über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
AGE unterrichtet seine Kunden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 bei Buchung über die Identität des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Ist die Identität bei Buchung noch nicht bekannt, so informiert AGE über den Namen des/der Luftfahrtunternehmen(s), das/die wahrscheinlich als ausführende(s) Luftfahrtunternehmen tätig wird/werden. In diesem Fall erfolgt eine Information über die Identität, sobald diese feststeht. Ebenfalls informiert AGE seine Kunden im Falle eines Wechsels des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen(s).
19. Allgemeine Bestimmungen
18.1. Alle Angaben in den Sonderangeboten/Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Sie entsprechen dem Stand mit Datum der Veröffentlichung.
18.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
20. Reiseveranstalter
AGE International GmbH
Dominicusstr. 32
10827 Berlin
Gerichtsstand: Berlin